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Ihr deisl Team
Tel.: +43-3612-22 310-0 office@parkettmanufaktur.com Selzthalerstr. 37
A-8940 Liezen

1) Allgemeines

Für den hiermit vereinbarten Auftrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur durch eine ausdrückliche einvernehmliche Vereinbarung im Einzelfall ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftraggeber sich auf seine davon abweichenden eigenen Geschäftsbedingungen beruft. Die vom Auftraggeber verwendeten Vertragsformblätter, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ähnliches sind unwirksam. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Geltung, selbst dann nicht, wenn diese unwidersprochen bleiben oder wir in Kenntnis solcher einen Auftrag vorbehaltlos annehmen. Abweichungen von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich Abweichungen vom Schriftformerfordernis bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform Die Geschäftsbedingungen gelten auch für sämtliche Folgeaufträge, auch wenn diese telefonisch oder per Fax abgeschlossen werden.

2) Angebote, Preisstellung

Angebote sind unentgeltlich und unverbindlich. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Prospekte, Abbildungen u. dgl. geistiges Eigentum des Verkäufers. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Verkäufers zulässig. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preiserstellung. Unsere Angebote gelten, sofern im Angebot selbst kein anderes Datum angegeben ist, für den Zeitraum von 4 Wochen. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung ändern, so gehen die Änderungen zu Lasten des Käufers. Die Preise gelten generell ab Werk, verladen, exkl. USt. (falls nicht anders angegeben), inkl. handelsüblicher Verpackung.

3) Gewährleistung und Schadenersatz

Fehlmengen und Mängel sind dem Verkäufer schriftlich binnen fünf Tagen ab Erhalt der Ware zu melden. Der Käufer ist verpflichtet, die übernommene Ware aus der Verpackung zu nehmen und auf Mängel zu untersuchen. Auch jene Mängel, die erst durch diese Untersuchung erkennbar werden, sind binnen fünf Tagen ab Erhalt der Ware zu rügen. Die rechtzeitige, ordnungsgemäße Mängelrüge ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Mangelhaftigkeit der Ware, auf welchen Rechtsgrund sich diese auch immer stützen mögen. Hat der Käufer einen Mangel ordnungsgemäß gerügt, kann er zunächst nur Verbesserung bzw. Reparatur der Ware begehren. Ist eine Verbesserung bzw. Reparatur nicht möglich, kann der Käufer Austausch der mangelhaften Ware verlangen. Ist weder Verbesserung noch Austausch möglich, hat der Käufer das Recht auf Preisminderung. Dieser Anspruch ist – ebenso wieder Anspruch auf Schadenersatz aus der Mangelhaftigkeit der Ware – mit 3 % des Warenwertes begrenzt. Sämtliche Rechte aus der Gewährleistung und Schadenersatz erlöschen, wenn der Käufer selbst ohne Genehmigung des Verkäufers versucht den Schaden zu beheben oder von Dritten beheben zu lassen sowie wenn die mangelhafte Ware verlegt wird. Für die Kosten der Mängelbehebung durch den Käufer bzw. durch Dritte hat der Verkäufer nur aufzukommen, wenn dies im Vorhinein schriftlich vereinbart wurde. Die Beweislastumkehr des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Sofern der Auftraggeber kein Endverbraucher im Sinne des Produkthaftungsgesetzes BGBI 99/88 ist, gelten die Haftungsbestimmungen dieses Gesetzes für diesen Auftrag nicht. Schadenersatzansprüche aus dem Vertrag können nur geltend gemacht werden, wenn den Verkäufer ein grobes Verschulden trifft. Dem Käufer wird bei Lieferung eine Pflegeanleitung für die Ware übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, diese Pflegeanleitung einzuhalten und für den Fall der Weiterveräußerung an den Dritten weiterzugeben. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden und Mängel, die aus der Nichteinhaltung der Pflegeanleitung entstehen.

4) Stornogebühr

Dem Käufer wird das Recht eingeräumt, binnen 7 Tagen ab Vertragsabschluss seinen Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 10%, bei Sonderanfertigungen 20% bzw. 30% nach Beginn der Produktion der bestellten Ware einzufordern.

5) Mengenangaben

Die Mengenangaben des Käufers in der Bestellung gelten als verbindlich. Falls nicht ausdrücklich anders angegeben gilt Deckmaß als Liefermenge und Verrechnungsmaß

6) Lieferzeit

Die vom Verkäufer angegebenen Lieferzeiten sind – sofern nicht Anderes angeben – unverbindliche Richtzeiten. Wünscht der Käufer ausdrücklich eine Lieferung zu einem früheren als den in Aussicht gestellten Termin, werden die dadurch (insbesondere durch Überstunden) entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt. Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen und diese gesondert in Rechnung zu stellen. Nimmt der Käufer die bereitgestellte Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt entgegen, kann der Verkäufer unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware für einen späteren Liefertermin ausgesondert ist, kann der Verkäufer die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern. Sollte die angegebene Lieferzeit von Seiten des Verkäufers nicht eingehalten werden können, muss der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen. Durch die Überschreitung der Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist entstehen für den Verkäufer keinerlei Verbindlichkeiten. Darüber hinaus gilt Pkt. 3. Höhere Gewalt, Streik, Rohstoffmangel bzw. Lieferverzögerungen entbinden den Verkäufer von zugesagten Lieferzeiten.

7) Rücknahme

Auftragsgemäß gelieferte Waren und Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Sonderanfertigungen sind Produkte die in irgendeiner Hinsicht nicht nach der bekannten Ausführungsart hergestellt wurden (andere Dimensionen, kleinere/größere/keine Fase, Sonderschliff, Sonderprofil etc.). Sollten wir aus Kulanzgründen eine Lieferung dennoch zurücknehmen, geltend folgende Bedingungen:
– Transportkosten gehen zu Lasten des Rücksenders.
– Die Lieferung darf nicht länger als 60 Tage zurückliegen.
– Die Ware muss in einwandfreiem Zustand zurückgeschickt werden.
– Der Kaufpreis wird abzüglich 20% Manipulationskosten zurückerstattet.

8) Versand

Die Ware wird, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, am Sitz des V erkäufers zur Abholung bereitgestellt. Abholung oder V ersand liegen in der
V erantwortung des Käufers. Der V erkäufer organisiert den Transport nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung; sämtliche Kosten dafür trägt der Käufer. Der Verkäufer haftet auch in diesem Fall nicht für Transportschäden.

9) Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2% Skonto bzw. innerhalb von 21 Tagen netto zu begleichen. Für Zahlungen gilt der Eurogegenwert zum Warenkurs, der am Zahlungstag von der Wiener Börse verlautbart wird. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der im Verzug Befindliche zur Zahlung von Verzugszinsen in der Höhe von 14% p.a. sowie aller Mahnspesen und Kosten, die mit der Einschaltung eines Inkassobüros entstehen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers gegen die Kaufpreisforderung ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, von der Durchführung andere mit dem Käufer bestehenden Verträge abzusehen, auch wenn diese mit diesem Auftrag nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis im Voraus in bar oder durch Überweisung auf das bekanntgegebene Konto des Verkäufers zu bezahlen. Wechsel und Schecks werde nicht als Zahlung angenommen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers am Kaufpreis ist ausgeschlossen.

10) Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive aller Nebenforderungen im Eigentum des V erkäufers. Der V erkäufer behält das Recht, die Ware zurückzufordern, wenn sie mit einem Gebäude fest verbunden wurde. Der Verkäufer ist in diesem Fall zur Demontage auf Kosten des Käufers berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, solange der Eigentumsvorbehalt aufrecht ist, den Verkäufer von jeder Maßnahme dritter Personen wie Pfändung, Beschlagnahme sowie Zwangsversteigerung zu informieren. Bei Veräußerung und noch aufrechtem Eigentumsvorbehalt wird dieser an den weiteren Käufer mitübertragen, ohne dass der ursprüngliche Käufer dadurch von seiner Verbindlichkeit entbunden wird. Der erloschene Eigentumsvorbehalt lebt dann wieder auf, wenn die Ware einer späteren Lieferung unbezahlt bleibt und diese, aus welchen Gründen auch immer nicht mehr zurückgeholt werden kann. Der Verkäufer ist in diesem Fall dazu berechtigt, frühere, bezahlte Ware im Gegenwert der späteren, unbezahlten Lieferung zurückzuholen, falls dies technisch möglich ist.

11) Gerichtsstand / Erfüllungsort

Als Gerichtsstand gilt Liezen. Erfüllungsort ist der Sitz der Manfred Deisl GmbH – Liezen. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen, auch wenn diese an einem anderen Ort zahlbar gestellt sind. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die Anwendung des österreichischen Rechts unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes vereinbart.